ALLGEMEINE DOKUMENTATIONSLIZENZ
Version 1.0
Das Original dieser Lizenz befindet sich unter:
//licenses/PDL.html.
Diese Übersetzung dient nur der Information und ist nicht verbindlich oder juristisch geprüft.
1.0 DEFINITIONEN.
1.1. "Kommerzieller Gebrauch" bedeutet die Verbreitung der oder das sonstige verfügbar machen der Dokumentation an Dritte.
1.2. "Beitragender" meint eine natürliche oder juristische Person, die zu den Veränderungen beiträgt.
1.3. "Dokumentation" bedeutet die Originaldokumentation oder Änderungen oder die Kombination von Originaldokumentation und Änderungen in jedem Fall einschließlich Teilen davon.
1.4. "Elektronischer Verteilungsmechanismus" meint einen Mechanismus, der für die elektronische Datenübermittlung allgemein akzeptiert ist.
1.5. "Ursprünglicher Verfasser" bedeutet die natürliche oder juristische Person, welche als Initiator in der Dokumentation benannt ist. Die dazu nötigen Angaben finden Sie im Anhang.
1.6. "Größere Arbeit" bedeutet eine Arbeit, welche die Dokumentation oder Teile davon mit Dokumentationen oder anderen Texten kombiniert, die nicht durch die Bedingungen dieser Lizenz abgedeckt sind.
1.7. "Lizenz" meint dieses Dokument.
1.8. "Änderungen" meint jeden Zusatz zu oder Löschung von Inhalt oder Struktur entweder der Originaldokumentation oder jeder vorherigen Änderungen, wie zum Beispiel Übersetzung, Verkürzung, Kurzfassung oder jede andere Form, wo die Originaldokumentation oder vorherigen Änderungen umgestaltet, umgewandelt oder angepasst wurden. Eine Arbeit bestehend aus redaktionellen Revisionen, Anmerkungen, Ausarbeitungen und anderen Änderungen, welche als Ganzes ein eigenständiges Schriftwerk repräsentieren, ist eine Änderung. Wenn zum Beispiel eine Dokumentation als eine Folge von Dokumenten herausgegeben ist, ist eine Änderung:
A. Jeder Zusatz zu oder Löschung vom Inhalt der Originaldokumentation oder vorheriger Änderungen.
B. Jede neue Dokumentation, die einen Teil der Originaldokumentation oder vorheriger Änderungen umfasst.
1.9. "Originaldokumentation" meint die Dokumentation, die als Originaldokumentation in der Notiz beschrieben ist, die durch den Anhang erforderlich ist, und welche zur Zeit ihrer Freigabe unter dieser Lizenz nicht schon unter dieser Lizenz verbreitet wurde.
1.10. "Editierbare Form" bedeutet die bevorzugte Form der Dokumentation, um Änderungen an ihr vorzunehmen. Die Dokumentation kann in einer elektronischen, komprimierten oder archivierte Form sein, sofern die verwendete Dekomprimierungs- oder Dearchivierungssoftware allgemein und gebührenfrei verfügbar ist.
1.11. "Sie" (oder "Ihre") meint ein natürliche oder juristische Person, die die Rechte und alle Bedingungen dieser oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz, ausgegeben unter Abschnitt 5.0 ("Versionen der Lizenz") erfüllt. Für juristische Personen schließt " Sie" jede Körperschaft ein, welche kontrolliert, durch Sie kontrolliert wird oder unter allgemeiner Kontrolle von Ihnen ist . Zum Zwecke dieser Definition bedeutet " kontrollieren" (a) die Macht, direkt oder indirekt, die Leitung oder Führung einer solchen Körperschaft ob durch Vertrag oder andersweitig auszuüben oder (b) Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der ausstehenden Aktien oder nützliches Eigentum einer solchen Körperschaft zu besitzen.
2.0 LIZENZBEWILLIGUNGEN.
2.1 Bewilligung des ursprünglichen Verfassers.
Der ursprüngliche Verfasser gestattet Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Benutzung, zur Reproduktion, Anfertigen von Änderungen, Kompilieren, öffentlichen Vorführung, öffentlichem Zeigen, Demonstration, Vermarktung, Veröffentlichung und Verteilung der Dokumentation in jeglicher Form, auf allen Medien oder über jeden elektronischen Verteilungsweg oder eine andere Methode, die jetzt bekannt sind oder erst später entdeckt werden, und Unterlizenzen der verzichteten Rechte an Dritte an beliebige Unterlizenznehmer nach Maßgabe der Bedingungen dieser Lizenz zu erteilen.
Die Lizenzrechte, die in diesem Abschnitt 2.1 ("Bewilligung des ursprünglichen Verfassers") gewährt wurden, sind wirksam zu dem Zeitpunkt, zu dem der ursprüngliche Verfasser zuerst die Originaldokumentation unter den Bedingungen dieser Lizenz verteilte.
2.2. Bewilligung des Beitragenden.
Jeder Beitragende gestattet Ihnen hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Benutzung, zur Reproduktion, Anfertigen von Änderungen, Kompilieren, öffentlichen Vorführung, öffentlichem Zeigen, Demonstration, Vermarktung, Veröffentlichung und Verteilung der Dokumentation in jeglicher Form, auf allen Medien oder über jeden elektronischen Verteilungsweg oder eine andere Methode, die jetzt bekannt sind oder erst später entdeckt werden, und Unterlizenzen der verzichteten Rechte an Dritte an beliebige Unterlizenznehmer nach Maßgabe der Bedingungen dieser Lizenz zu erteilen.
Die Lizenzrechte, die in diesem Abschnitt 2.2 ("Bewilligung des Beitragenden") gewährt werden, sind wirksam ab dem Datum, ab dem der Beitragende zuerst die Dokumentation kommerziell verwertete.
3.0 VERTEILUNGSVERPFLICHTUNG
3.1. Verwendung der Lizenz.
Die Änderungen, die Sie erzeugen oder zu denen Sie beitragen, stehen unter den Bedingungen dieser Lizenz, einschließlich und insbesondere des Abschnitts 2.2 ("Bewilligung des Beitragenden"). Die Dokumentation kann nur unter den Bedingungen dieser Lizenz oder einer zukünftigen Version dieser Lizenz gemäß Abschnitt 5.0 ("Versionen der Lizenz") verteilt werden. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz jeder Kopie der Dokumentation beifügen, die Sie verteilen. Sie können keine Bedingungen anbieten oder auferlegen, die die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers hierunter verändern oder einschränken. Dennoch können Sie ein zusätzliches Dokument einfügen, das die zusätzlichen Rechte, die in Abschnitt 3.5 ("Erforderliche Anmerkungen") beschrieben sind, anbietet.
3.2. Verfügbarkeit der Dokumentation.
Jede Änderung, die Sie erzeugen oder zu der Sie beitragen, muss in einer editierbaren Form unter den Bedingungen dieser Lizenz über ein festgelegtes Medium oder einen akzeptierten elektronischen Verteilungsmechanismus öffentlich verfügbar gemacht werden.
3.3. Beschreibung der Änderungen.
Jede Dokumentation, zu welcher Sie beitragen, muss die Änderungen und das Datum jeder Änderung kenntlich machen. Sie müssen klar machen, dass die Änderung, direkt oder indirekt, von der Originaldokumentation abgeleitet ist, welche durch den ursprünglichen Verfasser bereitgestellt wurde und den Namen des ursprünglichen Verfassers in der Dokumentation benennen oder eine elektronische Verknüpfung einfügen, die die Herkunft oder das Eigentumsrecht der Dokumentation beschreibt. Die zuvor benannte Aufzeichnung der Änderungen kann durch ein elektronisches Programms erstellt werden, das automatisch Änderungen an der Dokumentation verfolgt. Solche Änderungen müssen für mindestens fünf Jahre, gerechnet ab der Freigabe der geänderten Dokumentation, öffentlich zugänglich sein.
3.4. Belange des Geistigen Eigentums.
Der Beitragende erklärt, dass der Beitragende glaubt, dass die Änderungen des Beitragenden seine eigenen Werke sind und/oder dass der Beitragende ausreichend Rechte hat, um die Rechte zu gewähren, die durch in dieser Lizenz beschrieben werden.
3.5. Erforderliche Anmerkungen.
Sie müssen die Anmerkungen im Anhang in jede Datei der Dokumentation kopieren. Falls das auf Grund der Struktur der Dokumentation nicht möglich ist, dann müssen Sie die Anmerkungen in einer Datei an einer Stelle (wie zum Beispiel einem relevanten Verzeichnis) beifügen, an der ein Leser wahrscheinlich nach einer solchen Bekanntmachung suchen würde (zum Beispiel durch einen Querverweis in jeder Datei der Dokumentation, die den Leser auf eine Seite bringt, die die Herkunft und das Eigentumsrecht der Dokumentation beschreibt). Falls Sie eine oder mehrere Änderung(en) angefertigt haben, können Sie Ihren Namen als Beitragender zu den Anmerkungen hinzufügen, wie es im Anhang beschrieben ist.
Sie müssen auch diese Lizenz in jede Dokumentationsdatei (oder mit einem Querverweis in jeder Datei der Dokumentation) kopieren, in der Sie die Rechte des Empfängers oder die Rechte des Eigentums beschreiben.
Sie können wählen, ob Sie einem oder mehreren Empfängern der Dokumentation Gewähr, Unterstützung, Schadensersatz oder Haftungsverpflichtungen anbieten und dafür eine Gebühr berechnen. Jedoch können Sie das nur in eigenem Namen machen und nicht im Namen des ursprünglichen Verfassers oder eines Beitragenden. Sie müssen absolut klar machen, dass jede solche Gewähr, Unterstützung, Schadensersatz oder Haftungsverpflichtungen durch Sie alleine angeboten wird und dass Sie hierdurch zustimmen, den ursprünglichen Verfasser und jeden Beitragenden vor allen Ansprüche absichern, die dem ursprünglichen Verfasser oder Beitragenden durch die Gewähr, Unterstützung, Schadensersatz oder Haftungsverpflichtung, die Sie anbieten, entstehen können
3.6. Größere Werke.
Sie können ein Größeres Werk erstellen, indem Sie die Dokumentation mit anderen Dokumenten kombinieren, die nicht unter dieser Lizenz stehen, und das Größere Werk als einzelnes Produkt verbreiten. In diesem Fall müssen Sie gewährleisten, dass die Erfordernissen dieser Lizenz für die Dokumentation erfüllt sind.
4.0 VERWENDUNG DIESER LIZENZ.
Diese Lizenz bezieht sich auf die Dokumentation, zu der der ursprüngliche Verfasser diese Lizenz und die Anmerkungen im Anhang beigefügt hat.
5.0 VERSIONEN DER LIZENZ.
5.1. Neue Versionen.
Der ursprüngliche Verfasser kann eine überarbeitete und/oder neue Versionen der Lizenz zeitweise veröffentlichen. Jeder Version muss eine neue Versionsnummer gegeben werden.
5.2. Auswirkung Neuer Versionen.
Sobald die Dokumentation unter einer bestimmten Version der Lizenz veröffentlicht wurde, können Sie sie stets unter den Bedingungen dieser Version weiter gebrauchen. Sie können auch wählen, ob Sie eine solche Dokumentation unter den Bedingungen jeder späteren Version der Lizenz, die durch das OpenOffice.org Open Source Projekt oder den ursprünglichen Verfasser veröffentlicht wird, gebrauchen. Niemand anderes als das OpenOffice.org Open Source Projekt oder der ursprüngliche Verfasser hat das Recht, die Bedingungen dieser Lizenz zu ändern. Den Namen des ursprünglichen Verfassers, der Originaldokumentation oder des Beitragenden in die Bekanntmachung einzutragen, wie es im Anhang beschrieben ist, sollte nicht als Änderung dieser Lizenz erachtet werden.
6.0 GEWÄHRSAUSSCHLUSSKLAUSEL.
DIE DOKUMENTATION WIRD UNTER DIESER LIZENZ AUF EINER "WIE SIE IST"- BASIS BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHR JEGLICHER ART, ENTWEDER AUSDRÜCKLICH ODER INBEGRIFFEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGEN, DASS DIE DOKUMENTATION FREI VON FEHLERN, MARKTGÄNGIG, TAUGLICH FÜR EINEN BESONDEREN ZWECK IST ODER KEINE URHEBERSCHUTZRECHTE VERLETZT. DAS GANZE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT, GENAUIGKEIT UND UMFANG DER DOKUMENTATION LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE IRGENDEINE DOKUMENTATION IN IRGENDEINER HINSICHT SICH ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE (NICHT DER URSPRÜNGLICHE VERFASSER ODER EIN ANDERER BEITRAGENDER) DIE KOSTEN EINER WOMÖGLICH NÖTIGEN PFLEGE, REPARATUR ODER KORREKTUR. DIESE GEWÄHRSAUSSCHLUSSKLAUSEL IST EIN WESENTLICHER TEIL DIESER LIZENZ. JEGLICHER GEBRAUCH EINER DOKUMENTATION IST NUR UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER AUSSCHLUSSKLAUSEL ERLAUBT.
7.0 ABSCHLUSS.
Diese Lizenz und die Rechte, die hierunter gewährleistet sind, werden automatisch beendet, falls Sie es unterlassen, die genannten Bedingungen zu erfüllen und es misslingt, solch eine Verletzung innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden der Verletzung zu kurieren. Alle Unterlizenzen der Dokumentation, welche richtig bewilligt sind, überdauern jegliche Beendigung dieser Lizenz. Regelungen, welche durch ihre Natur jenseits der Beendigung dieser Lizenz in Wirkung bleiben müssen, bestehen weiterhin.
8.0 EINSCHRÄNKUNG DER HAFTUNG.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND UNTER KEINER RECHTSTHEORIE, EGAL OB IM SCHADENSERSATZRECHT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERTRAG ODER AUF EINE ANDERE ART, SOLL DER INITIATOR, JEDER ANDERE BEITRAGENDE ODER IRGENDEIN VERTEILER DER DOKUMENTATION ODER JEGLICHER ANBIETER IRGENDEINER SOLCHEN PARTEI, SEI ES IRGENDEINE VERANTWORTLICHE PERSON FÜR JEDE DIREKTE, INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER DARAUS FOLGENENDE SCHÄDEN JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN FÜR VERLUST DER KULANZ, ARBEITSHEMMUNG, COMPUTERAUSFALL ODER -FEHLFUNKTION, ODER IRGENDEINER UND A LLER ANDEREN SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE SICH DARAUS ERGEBEN ODER DIE SICH AUF DEN GEBRAUCH DER DOKUMENTATION BEZIEHEN, HAFTBAR GEMACHT WERDEN; AUCH WENN SOLCHE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HÄTTE INFORMIERT WERDEN MÜSSEN.
9.0 U.S. ENDANWENDER DER REGIERUNG.
Falls die Dokumentation durch oder im Auftrag der U.S. Regierung oder durch einen Hauptbeauftragten oder Unterbeauftragten der U.S. Regierung (von jeglichem Rang) erworben worden ist, dann werden Rechte der Regierung in der Dokumentation nur als herausgesetzt in diesem Abkommen sein; dies entspricht der 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (für Anschaffungen des Verteidigungsministerium (DOD)) und der 48 CFR 2.101 und 12.212 (für Anschaffungen anderer Ministerien).
10.0 SONSTIGES.
Diese Lizenz repräsentiert die komplette Vereinbarung bezüglich des Inhalt hiervon. Falls irgendeine Bereitstellung dieser Lizenz als nicht durchsetzbar sein kann, sollen solche Bereitstellung nur in dem Umfang verbessert werden, der notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen. Für dieses Abkommen gilt ausschließlich kalifornisches Recht unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Hinsichtlich der Streitfragen oder jeglichen Rechtsstreites in Bezug auf dieser Lizenz hat die verlierende Partei die Kosten zu tragen, einschließlich ohne Einschränkung der Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren und -auslagen. Die Verwendung der Konvention der Vereinten Nationen von Verträgen für Internationale Warenverkäufe wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliches Gesetz oder jegliche Verordnung, welche vorsieht, dass die Sprache eines Vertrages gegen den Verfasser konstruiert sein soll, soll nicht für diese Lizenz gelten.