FAQs
Zuletzt bearbeitet am 23. Mai 2007
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LIZENZEN: FRAGEN
- Welchen Lizenzen unterliegt das OpenOffice.org-Projekt?
- Wo bekomme ich mehr Informationen über die OpenOffice.org-Lizenzen?
- Warum nutzt OpenOffice.org eine duale Lizenzierungsstrategie?
- Falls ich Code zu OpenOffice.org beisteuere, was muss ich beachten?
- Warum wird die LGPL genutzt?
- Was hat es mit der Sun Industry Standards Source License (SISSL) auf sich?
- Darf ich Teile des OpenOffice.org-Codes dazu nutzen, andere Anwendungen zu erweitern oder zu verbessern?
- Wie kam es zu dieser Art der Lizenzierung?
- Können OpenOffice.org-Programme geschäftlich genutzt werden ?
- Gibt mir die OpenOffice.org-Source-Lizenz das Recht, irgendeine Version von StarOffice, etwa die Version 5.2, zu modifizieren und in Umlauf zu bringen? Kann ich etwa StarOffice 5.2 ins Katalanische übersetzen und in Umlauf bringen?
- Kann SUN den Code jemals zurückziehen?
- Wo liegt der essentielle Unterschied zwischen der GPL und der LGPL?
LIZENZEN: ANTWORTEN
- Welcher Lizenz unterliegt das OpenOffice.org-Projekt?
Ab Version 2.0 von OpenOffice.org wird für den Quellcode nur noch die GNU Lesser General Public License (LGPL) genutzt. Die Versionen bis 2.0Beta2 und die komplette 1er-Reihe verwenden eine duale Lizenzierungsstrategie aus LGPL und der Sun Industry Standards Source License (SISSL).
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- Wo bekomme ich mehr Informationen über die OpenOffice.org-Lizenzen?
Für zusätzliche Infos schaue bitte unter http://de.openoffice.org/about-ooo/about-legal.html. Weitere Informationen über die LGPL gibt es auf den Seiten der Free Software Foundation.
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- Warum nutzt OpenOffice.org die duale
Lizenzierungsstrategie nicht mehr - warum nur LGPL?
OpenOffice.org wurde ursprünglichlich unter der LGPL under SISSL (Sun Industry Standards Source License) entwickelt - beides sind von der OSI (Open Source Initiative) akzeptiert Lizenzen.
Im Sommer 2005 beschloss die OSI dem "Lizenz-Wildwuchs" entgegenzuwirken und sich darum zu bemühen die Lizenzen zu vereinfachen. Einhergehend mit diesem Ziel entschied Sun, die SISSL zurückzuziehen (und ermuntert auch andere Projekte, welche die SISSL verwenden, sich von ihr zu trennen).
Der Quellcode von OpenOffice.org 2.0 (alle Versionen nach 2.0 Beta2) und zukünftige Versionen sind also nun nur noch unter einer einzigen Lizenz, nämlich der LGPL verfügbar. Für den 1er-Zweig des Codes und für Versionen bis einschließlich 2.0 Beta2 gilt weiterhin die Doppel-Lizenzierung (die Änderung gilt nicht rückwirkend).
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- Falls ich Code zu OpenOffice.org beisteure, was
muss ich beachten?
Alle Beiträge zum Quellcode werden letzten Endes unter der LGPL veröffentlicht (falls es den 1er Zweig betrifft auch unter der Sun Industry Standards Source License (SISSL)). Um ein einheitliches Copyright zu gewährleisten, wird von allen Beitragenden gefordert, dass sie das JCA (Joint Copyright Assignment) unterzeichnen.
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- Warum wird die LGPL genutzt?
Für den OpenOffice.org-Quellcode wird die GNU LGPL oder "Lesser General Public License" genutzt, die ein Mitglied der GNU-Lizenz-Familie ist. Die LGPL verfügt über all die Beschränkungen der GPL mit der Ausnahme, dass man den Code sofort nutzen kann, ohne dass das daraus entstandene Programm oder Werk explizit ein GPL-Werk werden muss. Dies erlaubt die Nutzung des Codes auch in proprietären Werken (sog. schwaches Copyleft). Die LGPL-Lizenz ist absolut kompatibel mit der GPL-Lizenz, d.h. unter LGPL lizenzierter Code darf in GPL-lizenzierte Werke übernommen werden.
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- Was hat es mit der Sun Industry Standards Source
License (SISSL) auf sich?
Hinweis: Die SISSL wird nur noch für den 1er-Zweig verwendet, alle aktuellen Versionen von OpenOffice.org stehen nur noch unter der LGPL, siehe auch die Fragen und Antworten weiter oben auf dieser Seite.
Die zweite Lizenz, der der Quellcode unterliegt, ist die SISSL. Diese Lizenz erlaubt dem Nutzer den Quellcode zu verändern, zu erweitern etc. - kurz: er darf damit tun was er will, solange er / sie Kompatibilät gewährleistet! Anhang A der SISSL definiert die Standards, die eingehalten werden müssen, um der Lizenz zu entsprechen. Für OpenOffice.org sind dies die LGPL Versionen der OpenOffice.org Technologie, die sprachunabhängigen APIs sowie die auf XML basierenden Dateiformate. Falls diese Standards nicht eingehalten werden, muss der Lizenzinhaber eine Referenz der Quellen beifügen, auf denen die Modifikationen beruhen. Ebenfalls müssen alle Details der herbeigeführten Inkompatibilitäten / Modifikationen offen gelegt werden.
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- Darf ich Teile des OpenOffice.org Codes dazu nutzen,
andere Anwendungen zu erweitern oder zu verbessern?
Ja. Du darfst den OpenOffice.org-Quellcode völlig frei ändern, erweitern und verbessern. Die einzige Frage ist, ob du den Quellcode veröffentlichen musst und die Änderungen der Community zur Verfügung stellen musst. Die LGPL und die Sun Industry Standards Source License (SISSL) unterscheiden sich in diesem Punkt etwas, aber letztlich müssen - unabhängig von der genutzten Lizenz - alle inkompatiblen Veränderungen offen gelegt werden.
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- Wie kam es zu dieser Art der Lizenzierung?
Da es das Anliegen von OpenOffice.org ist, sowohl multifunktionable und integrierbare Office-Komponenten als auch allgemeine Applikationsdienste (applications services) zu entwickeln, unterlag der Quellcode des OpenOffice.org-Projekts einer zweifachen Lizenzierung von LGPL und der SISSL. Beide sind anerkannte, freie und offene Lizenzen.
Diese Lizenzstruktur bietet die nötige Flexibilität um OpenOffice.org Technologien mit Projekten, die anderen Lizenzen unterliegen (etwa MPL, Apache, Artistic, etc.), zu kombinieren. Außerdem stellt sie eine Möglichkeit dar, durch die kommerzielle Interessenten mit der OpenOffice.org-Community zusammenarbeiten können.
In Rahmen der Bemühungen der OSI (Open Source Initiative) das Lizenzwirrwar der OpenSource-Welt zu lichten, haben sich Sun und das OpenOffice.org-Projekt dazu entschlossen, die Lizenzierung von OpenOffice.org ebenfalls zu vereinfachen. Anstatt zwei Lizenzen (die sich sowieso recht ähnlich sind) verwendet OpenOffice.org nun nur noch eine einzige: die LGPL.
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- Können OpenOffice.org-Programme geschäftlich genutzt werden ?
Ja, alle Module und alle Versionen von OpenOffice.org können zu jedem Zweck, also auch geschäftlich genutzt werden. Bitte setzen Sie für die produktive Arbeit nur eine sog. stabile Version von OpenOffice.org ein, die Sie jederzeit über die Download-Seite erhalten: http://de.openoffice.org/downloads/quick.htmlWir haben für Sie eine Auswahl an Erfahrungsberichten und eine Liste von Referenzkunden zusammengestellt.
Alternativ, für den Fall, dass Sie an der geschäftlichen Nutzung von StarOffice interessiert sind, schauen Sie sich bitte die folgende Seite an: http://de.sun.com/products/software/star/staroffice/
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- Gibt mir die OpenOffice.org-Source-Lizenz das Recht, irgendeine Version von StarOffice, etwa die Version 5.2, zu modifizieren und in Umlauf zu bringen? Kann ich etwa StarOffice 5.2 ins Katalanische übersetzen und in Umlauf bringen?
Nein, die OpenOffice.org-Source-Lizenz gibt niemandem das Recht, irgendeine Version von StarOffice oder irgendein anderes, vom OpenOffice.org-Source-Code abgeleitetes Programm zu modifizieren, umzupacken oder in Umlauf zu bringen, ohne das Einverständnis des Urhebers (vendor) eingeholt zu haben.
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- Kann SUN den Code jemals zurückziehen?
Ganz klar NEIN. Ist Code einmal unter der LGPL freigegeben, kann es niemals wieder rückgängig gemacht werden. Einmal LGPL, immer LGPL. Sun plant nicht, zu einem geschlossenen Entwicklungs-Modell zurückzukehren. Sun unterliegt den selben Regeln wie der Rest der Öffentlichkeit. Das beinhaltet die Weitergabe von eventuellen Änderungen unter den Regeln der LGPL (oder einer Spezifizierung und einem entsprechenden Hinweis entsprechend den Regeln des SISSL). Deshalb kann Sun niemals den Code als auch den Beitrag der Öffentlichkeit daran zurückziehen. Dieser Code gehört der Gemeinschaft, wie es durch die LGPL und die SISSL garantiert ist.
Hinweis:Die SISSL wird nur noch für den 1er-Zweig verwendet. Siehe dazu auch die Fragen und Antworten weiter oben.
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- Wo liegt der essentielle Unterschied zwischen der GPL und der LGPL?
Wenn Code, der der GPL unterliegt, mit anderem Code kombiniert oder verbunden wird, muss dieser Code ebenfalls der GPL unterliegen (sog. starkes Copyleft). Um es deutlich zu sagen: Die GPL verlangt, dass jede Art von Code, die mit Code kombiniert ist, der bereits der GPL unterliegt, ebenfalls unter die GPL fällt.
Code, der der LGPL unterliegt, kann dynamisch oder statisch mit jedem anderen Code verbunden werden, unabhängig davon, welcher Lizenz er unterliegt. - Natürlich muss es den Nutzern erlaubt sein, Debugger zu verwenden. ;-) - Diese Lizenz anerkennt eine Art von Grenze zwischen dem LGPL-Code und dem Code, mit dem es verbunden ist.
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